Leistungen

 

Beratung

Grundstückskauf: Qualität und Eigenschaften des Grundstücks

Der Kauf eines Grundstücks ist nach der Entscheidung zum Hausbau der nächste Schritt. Die Qualität eines Grundstücks wird von einer Reihe von Eigenschaften bestimmt die dem Laien in der Regel nicht erschlossen sind.

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Hauskauf: Die Tücken bei Gebrauchtimmobilien

Neubau: Bedarfsermittlung, klären der Aufgabenstellung

Sanierung und Modernisierung von Gebrauchtimmobilien

Die energetische Sanierung des Gebäudebestandes stellt einen wesentlichen Baustein der Energiewende dar.

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Um-/Anbau und Nutzungsänderungen

Innovative Konstruktionen, Energieeffizienz

Planung und Betreuung

Grundleistungen auf Grundlage der HOAI: Grundlagenermittlung, Entwurf, Bauantrag, Werkplanung, Ausschreibung, Bauleitung

Architektinnen und Architekten bieten eine hundertprozentige Leistung für Planung und Ausführung an.

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Grundleistungen auch als Einzelleistung

Alle planerischen Leistungen CAD-unterstützt

3-D Simulationen von Gebäuden

Baubegleitung nach KfW- Richtlinien

Bauschadensanalyse

Energieberatung

Energiesparberatung vor Ort (BAFA-gefördert) www.bafa.de

Als unabhängiger Energieberater biete ich Ihnen eine neutrale und fundierte Energieberatung.

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Energieausweise: Bedarfsorientiert, Verbrauchsorientiert nach EnEV

Der Energieausweis muss nach der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) dann vorgelegt werden, wenn die Wohnung, das Wohn- oder Nicht-Wohngebäude neu vermietet, verpachtet oder verkauft wird.

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Energieeffizientes Bauen nach
KfW-Richtlinien

  • Energetische Sanierung und Modernisierung Einzelmaßnahmen
  • Energieeffizientes Sanieren und Modernisieren
  • Zuschussvarianten

www.energie-effizienz-experten.de

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Gezielt sanieren mit Thermografie

Sorgen für den schnellen Überblick: Wärmebilder zeigen, wo die größten energetischen Schwachstellen eines Hauses sind. Das macht die Thermografie zum idealen Ausgangspunkt für eine Sanierung.

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Qualitätskontrolle mit Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door-Test) und Thermografie

Anhaltend hohe Energiepreise unterstreichen die Notwendigkeit des energieeffizienten Bauens und Sanierens. Auch die Gesetzgebung fordert die Luftdichtheit der Gebäudehülle für jedes neu erstelle Wohn- und Nichtwohngebäude als Voraussetzung für die Realisation zeitgemäßer Energiekonzepte.

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Grundstückskauf: Qualität und Eigenschaften des Grundstücks

Der Kauf eines Grundstücks ist nach der Entscheidung zum Hausbau der nächste Schritt. Die Qualität eines Grundstücks wird von einer Reihe von Eigenschaften bestimmt die dem Laien in der Regel nicht erschlossen sind.

Dabei kann ich beratend zur Seite stehen. Ein Beispiel dafür:

Hätten sie gewusst, dass sie nach unserer Rechtsprechung ein Grundstück ohne grundstücksspezifisches Baugrundgutachten nicht überplant werden kann, weil sich alle beteiligten Planer sonst strafbar machen?

Das BGH hat 2013 unter anderem folgende Entscheidung getroffen. (Auszug)

„Der Tragwerksplaner muss sich die für die ordnungsgemäße Erfüllung seines Auftrags notwendigen Kenntnisse verschaffen und gegebenenfalls durch eigene Initiative dafür sorgen dass ihm die erforderlichen Angaben vom Auftraggeber oder dessen Architekten gemacht werden. Das gilt insbesondere für Angaben zu den Bodenverhältnissen, ohne deren Kenntnis eine ordnungsgemäße Erledigung des Auftrags nicht denkbar ist“.

Dazu gehört der Praxishinweis:

An der Einschaltung eines Baugrundgutachters(Geologen) führt bei der Planung eines Bauwerks kein Weg vorbei. Die Statik eines Gebäudes hängt unmittelbar von der Festigkeit des Untergrundes ab.

Eine erhebliche Zahl von Baustreitigkeiten hat Ihre Ursache in der fehlenden Begutachtung des Baugrunds. Das wissen auch die Haftpflichtversicherer der Planer.

Ein Planer handelt ohne Baugrundgutachten grob pflichtwidrig und verliert somit sogar seinen Versicherungsschutz. (OLG Karlsruhe)

Sie sehen nur eine Grundstücks-Eigenschaft kann viel Wirbel verursachen- davon gibt es aber viele.

Deshalb: Lassen Sie sich beraten, das hilft viel

Architektenleistungen nach HOAI

Architektinnen und Architekten bieten eine hundertprozentige Leistung für Planung und Ausführung an. Sie verläuft in neun klar definierten Schritten. Diese Leistungen sind nur insoweit zu erbringen, wie sie zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges, das im Wesentlichen mangelfreie Erstellen des Bauvorhabens, erforderlich sind.

Die neun Leistungsphasen

In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sind neun Leistungsphasen für Planung, Vergabe und Objektüberwachung von Gebäuden und Innenräumen beschrieben (§ 34 HOAI, Anlage 10). Alle Phasen ergeben zusammen 100 Prozent der Architektenleistung.

Grundlagenermittlung

Klären der Aufgabenstellung hinsichtlich Nutzungsanforderungen, Bauqualitäten, Kostenbudget, Termine, Beratung zum gesamten Ablauf

2 %

Vorplanung

Analyse der Grundlagen, Abstimmen der Zielvorstellungen, Erarbeiten der Vorplanung, Darstellen und Bewerten von Varianten, Vorverhandlungen mit Behörden, Kostenschätzung nach DIN 276, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts, Erstellen eines Terminplans

7 %

Entwurfsplanung

Erarbeitung der endgültigen Entwurfsplanung mit zeichnerischer Darstellung des Gesamtentwurfs, Objektbeschreibung mit Erläuterungen, Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter, Kostenberechnung nach DIN 276, Fortschreiben des Terminplans

15 %

Genehmigungsplanung

Erarbeiten, Zusammenstellen und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen, Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen

3 %

Ausführungsplanung

Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen z. B. im Maßstab 1:50 bis 1:1, bei Innenräumen z. B. im Maßstab 1:20 bis 1:1, zeichnerische Darstellung mit allen notwendigen Einzelangaben für Handwerker und Baufirmen

25 %

Vorbereitung der Auftragsvergabe

Aufstellen eines Vergabeterminplans, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen der Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse, Koordination der Leistungsbeschreibung, Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung

10 %

Mitwirkung bei der Vergabe

Einholen, Prüfen und Werten von Angeboten, Führen von Bietergesprächen, Vergleich der Ausschreibungsergebnisse mit der Kostenberechnung

4 %

Bauüberwachung

Überwachung des Ausbaus auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibungen, Überwachung des Zeitplans, Kostenfeststellung nach DIN 276, Organisation der Abnahme von Bauleistungen, Überwachung der Beseitigung etwaig festgestellter Mängel, Kostenkontrolle durch Überprüfung der Leistungsabrechnung, systematische Zusammenstellung der Dokumentation

32 %

Objektbetreuung

Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch 5 Jahre seit Abnahme der Leistung, Objektbegehung zur Mängelfeststellung, Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

2 % 

Energieberatung

Als unabhängiger Energieberater biete ich Ihnen eine neutrale und fundierte Energieberatung. Da die Energiekosten weiter steigen, ist eine Energieberatung unumgänglich. Ich möchten Ihnen keine Produkte verkaufen. Meine Leistung ist die Beratung!

Energieberatung für Wohngebäude / Energiesparberatung vor Ort (BAFA)
wird von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, gefördert. Durchgeführt werden diese Vor-Ort-Beratungen nur durch Ingenieure, die von dem BAFA zertifiziert sind. Genau wie bei dem Bedarfsausweis wird hier die komplette Bausubstanz vor Ort dokumentiert. Diese Daten werden mit einer speziellen Software analysiert. Darüber hinaus werden verschiedene Sanierungs-Varianten auf Machbarkeit und Rentabilität geprüft. Das Ergebnis übergebe ich Ihnen in Form eines ausführlichen Beratungsberichtes, dass anschließend von mir in einem Abschlussgespräch erläutert wird. (siehe auch Info-Heft des Bundeswirtschaftsministeriums)

Den Antrag auf den Zuschuss sowie die anderen Formalitäten, übernehmen wir als BAFA- Energieberater. Der Zuschuss beträgt 400,00 € für ein 1-2 Fam.-Haus oder 500,00 € für ein Haus mit mindestens 3 Wohnungen.

Ich sende Ihnen gerne eine Information des BAFA über den Ablauf dieser Beratung zu.

Energieberatung für Nicht-Wohngebäude

Neue Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung: Mehr Förderung und Wahlmöglichkeit beim Ausstellen des Berichts.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung von Vor-Ort-Beratungen mit der Richtlinie vom 29. Oktober 2014 überarbeitet und stärker an die Bedürfnisse der Praxis angepasst.

So werden ab 1. März 2015 einerseits die Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen erhöht, andererseits bedeutet die neue Richtlinie mehr Flexibilität für Energieberater und Haus-/Wohnungseigentümer.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beläuft sich der Zuschuss nun auf max. 800 Euro,  bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten auf max. 1.100 Euro. Die zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung wird noch einmal mit max. 500 Euro gefördert.

Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung  kann außerdem wählen, welche Inhalte der Energieberatungsbericht haben soll: Gewählt werden kann zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für eine zusammenhängende Sanierung des Wohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).

Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen zwischen der Richtlinie 2012 und 2014 hat das BAFA hier für Sie zusammengestellt: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/publikationen/aktuelle_informationen/rili2012_2014.pdf.

Details zu den neuen Förderkonditionen entnehmen Sie bitte der Richtlinie 2014, den FAQ sowie den entsprechenden Checklisten, die Sie auf der Homepage des BAFA finden: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html.

Individuelle Beratung
Natürlich beraten wir Sie auch gerne nach Ihren speziellen Bedürfnissen.

Der Energieausweis: Steckbrief für Wohngebäude

Der Energieausweis im Überblick

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt Energieausweise zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden vor. Sie enthalten allgemeine Angaben zum Gebäude, zu den für die Beheizung verwendeten Energieträgern (zum Beispiel Gas, Öl) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Neue Ausweise für Wohngebäude haben darüber hinaus eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H.

Was steht im Energieausweis?

Der Energieausweis umfasst in der Regel fünf Seiten und enthält neben den Energiekennwerten des Gebäudes auch eine Vielzahl weiterer Angaben sowie Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung. Nachfolgend wird der Aufbau des Ausweises nach der aktuellen Energieeinsparverordnung 2014 beschrieben. Da Energieausweise in der Regel zehn Jahre lang gültig sind, sind allerdings auch noch ältere Ausweise im Umlauf, die etwas davon abweichen.

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Die erste Seite des Ausweises enthält allgemeine Angaben zum Gebäude, darunter die Adresse, das Baujahr des Gebäudes und der Anlagentechnik sowie die Anzahl der Wohnungen. Bei Energieausweisen, die nach 1. Oktober 2009 ausgestellt wurden, finden sich an dieser Stelle auch Aussagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und zum Lüftungskonzept. Außerdem ist auf der ersten Seite vermerkt, welches Verfahren zur Berechnung der energetischen Qualität des Wohngebäudes eingesetzt wird.

Es gibt zwei Berechnungsverfahren, die sich grundsätzlich voneinander unterscheiden: Erfolgt die Ermittlung auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs, spricht man von einem „Bedarfsausweis“. Die Kennwerte für Energiebedarf sind dann auf Seite 2 des Dokuments ausgewiesen, während die dritte Seite unausgefüllt bleibt. Wird dagegen der gemessene Energieverbrauch ermittelt, spricht man von einem „Verbrauchsausweis“ und die Kennwerte für Energieverbrauch sind auf Seite 3 dargestellt. In diesem Fall bleibt die zweite Seite unausgefüllt. Die Kennwerte geben den jährlichen Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter (m2) Nutzfläche an – kurz: kWh/(m2a). Je höher der Kennwert, desto schlechter ist der energetische Zustand des Gebäudes. Anhand von Vergleichswerten kann das Gebäude zudem eingestuft und mit typischen Gebäuden verglichen werden.

Seite 4 des Energieausweises enthält für den Gebäudeeigentümer in knapper Form kostengünstige Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes, sofern diese möglich sind. Sind keine Empfehlungen zur Modernisierung möglich, beispielsweise weil das Gebäude bereits umfassend saniert wurde, ist dies vom Ausweisaussteller auf dem Formular zu vermerken. Auf Seite 5 finden sich abschließend einige Erläuterungen zu den Angaben im Ausweis sowie den Berechnungsverfahren.

 

Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes. Er verpflichtet den Eigentümer jedoch nicht, die Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften umzusetzen oder sonstige Modernisierungen vorzunehmen! Auch die EnEV selbst fordert nur in wenigen Fällen eine Nachrüstung. Aber: Auch ohne gesetzliche Verpflichtung sind Eigentümer von Gebäuden mit hohem Energiebedarf gut beraten, durch Wärmedämmung oder moderne Heiztechnik die Bewertung im Energieausweis zu verbessern und die Heizkosten zu reduzieren.

Was bedeuten die neuen Energieeffizienzklassen?

Ab 1. Mai 2014 ausgestellte Energieausweise für Wohngebäude besitzen eine Effizienzklasse, wie man sie von vielen Elektrogeräten kennt. Die Skala reicht von A+ bis H, wobei die Klassen A und B – je nach Gebäudetyp – etwa derzeitigem Neubaustandard entsprechen. Je weiter hinten im Alphabet die Effizienzklasse liegt, desto schlechter ist der energetische Zustand des Hauses. Ein Wohngebäude mit einem durchschnittlichen Verbrauch liegt in der Klasse E. Die Klasse richtet sich nach dem auf Seite 2 oder 3 des Ausweises angegebenen Kennwert, wobei für die Klasseneinteilung der Wert für den Endenergiebedarf oder -verbrauch entscheidend ist.

Die Übersicht zeigt die ungefähren Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche eines Gebäudes der entsprechenden Energieeffizienzklasse. Ältere Ausweise, die noch keine Klasseneinteilung haben, lassen sich anhand der Tabelle ebenfalls zuordnen. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass der auf dem Verbrauchsausweis ausgewiesene Kennwert vor der Zuordnung um eine Pauschale von 20 kWh/(m2a) erhöht werden muss, sofern das Wasser dezentral zum Beispiel über elektrische Boiler oder Durchlauferhitzer erwärmt wird und der Energieverbrauch für Warmwasser im Kennwert noch nicht enthalten ist. Diese Information findet sich auf Seite 3 des Ausweises unter dem Farbband.

Um die Kosten abzuschätzen, können 10 kWh ungefähr mit einem Liter Heizöl oder einem Kubikmeter Gas gleichgesetzt werden. Für die Berechnung wurden 8 Cent je Kilowattstunde Brennstoff angenommen, das entspricht circa 80 Cent je Liter Heizöl. Die berechneten Energiekosten sind Durchschnittswerte für das ganze Gebäude, die je nach Lage der Wohnung und individuellem Verbrauch stark abweichen können. Wohnungen im Erdgeschoss oder unter dem Dach haben oft einen höheren Verbrauch.

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Welcher Ausweis für welches Gebäude?

Wie beschrieben gibt zwei Arten von Energieausweisen, die sich darin unterscheiden, wie die Energiekennwerte berechnet wurden: Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise. Eigentümer von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten können zwischen den beiden Ausweisarten wählen. Die Erstellung eines Verbrauchsausweises ist aufgrund des geringeren Aufwands bei der Datenerhebung in der Regel günstiger. Er ist jedoch auch weniger aussagekräftig!

Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten ist das Baualter bzw. der energetische Gebäudezustand entscheidend, ob ebenfalls Wahlfreiheit besteht. Dies ist der Fall, wenn der Bauantrag für das Gebäude nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder – bei einem älteren Haus – schon bei der Baufertigstellung der energetische Standard der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 eingehalten oder das Haus nachträglich durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurde.

Keine Wahl haben Eigentümer von Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, die nicht den energetischen Standard der ersten Wärmeschutzverordnung erfüllen. Für solche Gebäude ist nur der Bedarfsausweis zulässig. Außerdem kann nur ein Bedarfsausweis ausgestellt werden, wenn die zur Erstellung eines Verbrauchsausweises erforderlichen Heizkosten- bzw. Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre nicht vorliegen, beispielsweise weil die Beheizung dezentral über Gasetagenheizungen erfolgt oder das Gebäude kurz zuvor umfassend modernisiert wurde. Für Neubauten wird nach deren Fertigstellung ebenfalls grundsätzlich ein Bedarfsausweis ausgestellt.

Gebäude, die nicht dem Wohnen dienen (zum Beispiel Büro- oder Verwaltungsgebäude, Gewerbe- oder Einkaufszentren) benötigen einen so genannten „Energieausweis für Nichtwohngebäude“. Dieser unterscheidet sich vom Ausweis für Wohngebäude vor allem dadurch, dass auch die Energiebedarfe für die Lüftungs- und Klimaanlage sowie die Beleuchtung des Gebäudes in den Energiekennwert einfließen, die bei diesen Gebäuden oft einen großen Anteil ausmachen. Gibt es in einem Gebäude sowohl Wohnungen als auch Gewerberäume, sind unter Umständen zwei getrennte Energieausweise erforderlich.

Wer benötigt einen Energieausweis?

Ein Energieausweis muss immer dann erstellt werden, wenn ein Gebäude neu gebaut wird. In diesen Fällen muss der Bauherr oder Eigentümer sicherstellen, dass er vom Planer oder Architekten einen Ausweis erhält. Gleiches gilt, wenn ein Gebäude umfassend saniert und dabei eine energetische Gesamtbilanzierung nach EnEV durchgeführt wird, wie es beispielsweise eine Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus erfordert.

Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet werden soll. Der Eigentümer oder Verkäufer der Immobilie muss dem Kaufinteressenten den Energieausweis zeigen, der Käufer erhält darüber hinaus ein Exemplar oder eine Kopie davon ausgehändigt. Gleiches gilt gegenüber Mietern bei der Neuvermietung einer Wohnung bzw. eines Hauses. Der Energieausweis muss aber nur bei einem Nutzerwechsel vorgelegt werden, das heißt, wer sein Wohneigentum selbst nutzt oder nicht neu vermietet, braucht keinen Energieausweis. Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern sind von der Ausweispflicht freigestellt.

Vermieter können die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises nicht auf die Mieter umlegen. Wohnungseigentümer in Eigentümergemeinschaften haben bei Verkauf oder Vermietung ihrer Wohnung gegen die Gemeinschaft einen Anspruch auf rechtzeitige Bereitstellung des Ausweises. Die Kosten sind von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.

Tipp

Auch wenn Sie Wohnung oder Haus als Eigentümer selbst bewohnen und daher keinen Energieausweis benötigen, lohnt sich angesichts steigender Energiepreise in vielen Fällen eine Dämmung oder Heizungserneuerung. Wichtig ist eine fachkundige und unabhängige Beratung, damit die Maßnahmen gut aufeinander abgestimmt sind und fachgerecht durchgeführt werden.

Welche Vorgaben gibt es für das Dokument?

Ein Energieausweis wird für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen. Er muss den Vorgaben der zum Zeitpunkt der Ausstellung geltenden EnEV entsprechen, vom Aussteller mit Name, Anschrift, Berufsbezeichnung und Ausstellungsdatum versehen und eigenhändig oder durch Nachbildung der Unterschrift unterschrieben sein. Ein Farbausdruck ist nicht vorgeschrieben. Früher ausgestellte Wärmebedarfsausweise oder Energiepässe, die nach EnEV als Energieausweise anerkannt wurden, können in der damals gültigen Form weiter verwendet werden.

Ausweise, die ab 1. Mai 2014 ausgestellt wurden, enthalten eine Registriernummer. Sie dient der Kontrolle ausgestellter Ausweise durch die zuständigen Behörden.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Energieausweise gelten meist zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Nur wenn das Gebäude im Zusammenhang mit größeren Änderungen gemäß der Energieeinsparverordnung neu berechnet wird, ist ein neuer Ausweis notwendig.

Auch Wärme- oder Energiebedarfsausweise, wie sie bei neu errichteten Häusern ab Baujahr 1995 eigentlich vorliegen müssten, werden als Energieausweise anerkannt und können ab Ausstellung zehn Jahre lang verwendet werden. Vor dem 1. Oktober 2007 ausgestellte Energiepässe, die nicht den damaligen EnEV-Vorgaben entsprechen – beispielsweise im Rahmen von Feldversuchen ausgestellte „Gebäudeenergiepässe“ –, bleiben in der Regel ebenfalls ab Ausstellung zehn Jahre lang gültig, wenn darin der Energiebedarf oder -verbrauch und der Energieträger für die Beheizung genannt sind.

Fehlen diese Angaben allerdings, sind sie seit dem 1. November 2014 nicht mehr gültig. Wer einen solchen Pass hat und unsicher ist, ob er noch gültig ist, sollte bei der zuständigen Behörde nachfragen.

Welche Behörde ist beim Energieausweis zuständig?

Der Vollzug der Energieeinsparverordnung und damit die Zuständigkeit für den Energieausweis ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Sie liegt meist bei den unteren Bauaufsichtsbehörden oder Bauordnungsämtern der Kommunen oder der Kreise, in denen sich die Gebäude befinden. Verstöße im Zusammenhang mit der Ausstellung oder Verwendung eines Energieausweises zählen als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Dazu sollte man es jedoch nicht kommen lassen und schon aus eigenem Interesse bei Unklarheiten im Vorfeld mit der Behörde Kontakt aufnehmen.

Energetische Modernisierung und Sanierung

Für die Sanierung bzw. Modernisierung Ihres Gebäudes entwickle ich ein tragfähiges Energiekonzept, dass auf die entsprechenden Förderprogramme zurückgreifen kann.

Ich bin entsprechend von dem BAFA und der KfW zertifiziert.

Wenn Sie eine solche Maßnahme planen, rate ich Ihnen rechtzeitig vor Beginn des Bauvorhabens sich von mir als Energieberater informieren zu lassen.

Zusätzlich begleite ich Ihr Bauvorhaben um sicherzustellen, dass die berechneten Qualitäten und Werte auch so auf der Baustelle umgesetzt werden.

Diese Dienstleistungen könne Sie sich bei der KfW fördern lassen.

Energiekonzepte

Bei der großen Auswahl der Möglichkeiten, bzw. der Gesetzlichen Vorschriften, Energie sparsam einzusetzen ist es heute schwer sich für die Zukunft richtig zu entscheiden.

Hier sollten Sie sich unbedingt von mir, als neutralen Fachmann beraten lassen.

Ich entwickle für Ihr Wohngebäude oder auch Nicht-Wohngebäude das richtige Energiekonzept. Dazu entwickle ich am Computer ein Modell und kann dann mit den verschiedenen Stellschrauben unterschiedliche Varianten abbilden. So lässt sich die für Sie am besten passende Konfiguration finden.

Gezielt sanieren mit Thermografie

Wärmebild-Aufnahmen kommen Wärmebrücken auf die Spur

Mit einer energetischen Sanierung wollen Hausbesitzer vor allem Heizkosten sparen und die Energieeffizienz ihres Hauses verbessern. Dabei können moderne Messverfahren wie die Thermografie hilfreich sein, um Wärmelecks aufzuspüren. Diese Schwachstellen lassen sich dann im Rahmen einer Sanierung gezielt beseitigen. Doch wie funktioniert das mit der Thermografie eigentlich genau?

Ist die Heizkostenabrechnung zu hoch, steckt gerade in Altbauten häufig eine unzureichende Dämmung dahinter. Für viele Hausbesitzer steht dann eine energetische Sanierung auf dem Programm. Doch wo fängt man mit der Sanierung an? Wo geht am meisten Energie ungenutzt verloren? Hier kommt die Thermografie ins Spiel: Sie kann ein sinnvoller Startpunkt für die Sanierung sein und kommt primär dann zum Einsatz, wenn eine mangelhafte Dämmung nachgewiesen werden soll – zum Beispiel bei zu hohen Heizkosten, Schimmelproblemen oder unangenehmen Zugerscheinungen im Haus. Das macht die Thermografie zum optimalen Partner einer Energieberatung – für mehr Energieeffizienz im eigenen Haus.

Was ist eine Thermografie?

Mit dem Messverfahren der Thermografie lassen sich Wärmestrahlung und Wärmeverteilung auf Oberflächen sichtbar darstellen und so energetische Schwachstellen erkennen. Dafür nimmt ein Thermograf mit einer Wärmebildkamera verschiedene Bereiche (innen und außen) eines Hauses auf. Das Ergebnis sind Wärmebilder, so genannte Thermogramme, auf denen die Wärmestrahlung dargestellt ist. Dabei ist jedem Messpunkt entsprechend dem Temperaturwert eine bestimmte Farbe zugeordnet: Kalte Oberflächen werden blau bis schwarz, eine mittlere Wärmeabstrahlung grün bis gelb sowie warme Oberflächen rot bis weiß auf Wärmebildern abgebildet. Anhand der unterschiedlichen Farbbereiche erkennt der Betrachter auf einen Blick größere Wärmeverluste, was Rückschlüsse auf die Energieeffizienz des Hauses zulässt. Ein Energieberater wertet diese Wärmebilder dann aus und macht konkrete Vorschläge zur Sanierung. Potenzielle Schwachstellen lauern vor allem an Gebäudeteilen wie Fassade, Haustür, Rollladenkästen, Heizkörpernischen, Rohrleitungen und beheizten Kellerräumen. Eine Thermografie macht diese sichtbar.

Thermografie und Qualität: Wie erhalte ich aussagekräftige Wärmebilder?

Viele Faktoren wie Witterung, Jahreszeit und Raumtemperatur können die Thermografie beeinflussen und sogar verfälschen. Das muss ein Thermograf unbedingt berücksichtigen! Hausbesitzer sollten deshalb nur fachkundige Experten zu Rate ziehen, die neben den Wärmebildern auch einen ausführlichen Messbericht liefern. Professionelle Thermografen wissen, dass der optimale Zeitpunkt für die Durchführung einer Thermografie der Winter ist. Denn in den kalten Monaten, wenn geheizt wird, ist die Temperaturdifferenz zwischen Innen- und Außenseite eines Hauses besonders hoch. Dann sind Wärmeverluste wesentlich besser auf Wärmebildern sichtbar. Auch Faktoren wie zu starke Sonneneinstrahlung, Regen, Schnee, Nebel oder Wind haben Einfluss auf Thermografie-Aufnahmen und können für falsche Temperaturdarstellungen auf den Wärmebildern sorgen. Übrigens: Am sinnvollsten ist eine Thermografie im Rahmen einer Energieberatung, so können die Ergebnisse der Thermografie gleich in die Sanierungsplanung einfließen. Und wer eine BAfA-geförderte Vor-Ort-Beratung in Anspruch nimmt, erhält zusätzlich sogar eine Förderung für die Thermografie: 25 Euro pro Wärmebild gibt es für Hausbesitzer, maximal sind 100 Euro Förderung möglich.

Quelle: www.effizienzhaus-online.de

Der Blower-Door-Test

Anhaltend hohe Energiepreise unterstreichen die Notwendigkeit des energieeffizienten Bauens und Sanierens. Auch die Gesetzgebung fordert die Luftdichtheit der Gebäudehülle für jedes neu erstelle Wohn- und Nichtwohngebäude als Voraussetzung für die Realisation zeitgemäßer Energiekonzepte.

Sowohl für Neubauten als auch für Baumaßnahmen im Bestand ist die luftdichte Gebäudehülle eine wichtige Voraussetzung für die Realisation moderner Energiekonzepte und ein wesentlicher Aspekt der Qualitätssicherung. Sind Undichtigkeiten in der Gebäudehülle vorhanden, erhöhen sich die Lüftungswärmeverluste. Werden Lüftungsanlagen im Gebäude installiert, ist die luftdichte Gebäudehülle für die einwandfreie Funktion der Anlagen erforderlich, denn Fehlströmungen im Gebäude verhindern die optimale Nutzung der Wärmerückgewinnung und Versorgung mit Zu- und Abluft. Bauschäden durch Feuchteeintrag in die Baukonstruktion können vermieden werden. Auch bei der Sanierung von Bestandsgebäuden kann die luftdichte Ebene realsiert werden, um einen modernen Energiestandard oder sogar Passivhausstandard zu erreichen.

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Die KfW fordert bei Effizienzhäusern Vertragsbindend einen BlowerDoor-Test.

Die Kosten für einen Blower Door Test variieren stark und sind abhängig von der Aufgabenstellung:

  • Blower-Door-Test im 1-2 Familienhaus bzw. bei großen Gebäuden,
  • Blower-Door-Test als baubegleitende Qualitätssicherung für den gewerblichen Verarbeiter,
  • Blower-Door-Test als Möglichkeit der gezielten Leckageortung (z.B. Schadstoffuntersuchungen, Schimmel Pilz Sanierung)

Generell kann man aber sagen, dass die Kosten für einen baubegleitenden Blower Door Test bei 210.- € + Anfahrt zzgl. 19% MwSt. beginnen.

Nutzen Sie für ein konkretes Angebot das Kontaktformular oder rufen Sie einfach an: 07181 89606

Blower-Door-Test Messzeitpunkt:

Zu welchem Zeitpunkt sollte ein Blower-Door-Test durchgeführt werden, bzw. in welchem baulichen Zustand sollte sich das Gebäude befinden?

Eine so genannte baubegleitende (vorgezogene) Messung ist möglich, wenn die Luftdichtheitsebene hergestellt ist. Das bedeutet vor allem:

  • Die Luftdichtheitsschicht im Leichtbaubereich (Dampfbremse/PE Folie) sollte vollständig angebracht und am besten bereiits mit Lattung gesichert sein (idealerweise ohne Plattenbeplankung, um an die eigentliche Luftdichtungsebene noch herankommen zu können).
  • Luftdichtende Anschlüsse zwischen unterschiedlichen Bauteilen (insbesondere an Fenstern und an den Übergängen zwischen Holzleichtbau- und Massivbaubereichen) sollten hergestellt sein.
  • Durchführungen durch die Gebäudehülle für Elektro-, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallationen sollten ausgeführt (und abgedichtet) sein.

Andererseits kann die Blower Door Messung durchaus unabhängig von nachfolgen aufgeführten Baumaßnahmen durchgeführt werden:

Wärmedämmverbundsysteme, Außenputz, Vormauerschale o. ä. Einbau der Sanitärobjekte und der haustechnischen Anlagen, Montage von Steckdosen und Schaltern (darauf achten, dass die Luftdichtheitsschicht nicht verletzt wird!)

Der Fall, dass nur eine Schlussmessung und kein baubegleitender Blower Door Test durchgeführt wird, birgt das Risiko, dass eventuell gefundene Fehlstellen in der Luftdichtungsebene, insbesondere im Dachbereich, nicht exakt lokalisiert und nachgebessert werden können.

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Kontakt

 

Architekt Blechert, Logo

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Dipl.Ing.(FH) Siegfried Blechert
Rechbergstraße 7
73660 Urbach

Telefon 0718189606
Telefax 07181880512
Mobil 016095479674

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Kontaktieren Sie mich





Weiterführende Links

Deutsche Energie Agentur (DENA)
www.dena.de

„Vor-Ort-Beratung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
www.bafa.de

Kreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau
www.kfw-foerderbank.de

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
www.bmu.de
www.erneuerbare-energien.de

Informationen zur Energie-Einspar-Verordnung EnEV
www.enev-online.de

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